Landschaftspflege

Typische Landschaftspflegemaßnahmen.

Die Arbeit in der „klassischen“ Land­schafts­pflege ist viel­fältig. Im Ost­allgäu macht die fach­gerechte Pflege von Feucht­wiesen und magerem Grün­land dabei den größten Anteil aus. Häufig geht es auch um die teils auf­wändige Wieder­her­stellung von Streu­wiesen und Mager­rasen nach einer Nutzungs­aufgabe.
Die Förderung von typischen Land­schafts­pflege­maß­nahmen erfolgt in der Regel über die Land­schafts­pflege- und Natur­park­richt­linie (LNPR-Richtlinie). Je nach Wertig­keit der Flächen (z.B. Lage in Schutz­gebiet, Vor­kommen von Rote-Listen-Arten) werden die Maß­nahmen mit 70 – 90 % gefördert.
Die oft sehr anstrengenden Arbeiten – meist mit hohem Anteil von Hand­arbeit oder mit speziellen Geräten und Maschinen – werden von unseren Pflege­trupps durch­geführt, die aus orts­ansässigen Land­wirten und speziali­sierten Fach­firmen aus der Region bestehen, die ent­spre­chende Erfahrung in der Land­schafts­pflege haben.

Haben Sie eine Wiese, die keiner mehr pflegen will oder kann? Oder möchten Sie auf Ihrem Grund­stück etwas für bedrohte Arten und für die Arten­viel­falt tun? Dann rufen Sie uns an, wir beraten und unterstützen Sie gerne!

Mäharbeiten

Artenreiche Wiesen können nur durch regel­mäßige, exten­sive Nut­zung erhalten werden. Im Auf­trag des LPV werden Mäh­arbei­ten sowohl auf Feucht­flächen als auch auf Mager­stand­orten und Steil­hängen durch­geführt. Oft ist dafür der Einsatz von Spezial­maschinen bzw. Spezial­aus­rüs­tung nötig, wie z.B. ein Motor­mäher, oder beson­ders leichte Fahr­zeuge mit Doppel­berei­fung. In beson­ders schwie­rigen Situa­tionen kommt klein­flächig auch die Motor­sense zum Einsatz.
Wenn eine Schlepper­mahd mög­lich ist, legen wir Wert darauf, dass mit einem Mäh­balken und nicht mit einem Kreisel­mähwerk gear­beitet wird – so sind die Ver­luste bei der Fauna (z.B. Heu­schrecken, Amphi­bien) weniger gravierend.
Auch zur Bergung des Mäh­guts braucht man bei der Land­schafts­pflege oft Spezial­geräte, z.B. Band­rechen. Bei sehr steilen und bucke­ligen Berg­wiesen ist in der Regel nur ein Zusam­men­rechen per Hand möglich.

Entbuschungen

Durch die Aufgabe der Bewirtschaftung sind in den vergan­genen Jahr­zehnten insbe­sondere Grenz­ertrags­stand­orte ver­bracht und mit Gehölzen zuge­wachsen. Zahl­reiche Moor­wiesen, Mager­rasen und steile Hänge sind so als ehevmals wert­volle Lebens­räume für Tier- und Pflanzen­arten ver­loren­ge­gangen. Orchi­deen, Enziane und seltene Tag­falter­arten sind davon betrof­fen und ver­schwin­den schon nach einigen Jahren der Nutzungs­auf­gabe. Der LPV führt Ent­bu­schungen und klein­flächige Rodungen durch und hilft bei der Organi­sation der weiteren Nutzung durch Mahd oder Bewei­dung. So können land­wirt­schaft­liche Nutz­flächen reakti­viert und die Arten­viel­falt wieder gesteigert werden.

Beweidung

Auf manchen Flächen, wo eine Pflege von natur­schutz­fach­lich wert­vollen Bio­topen nicht durch her­kömm­liche Maschi­nen mög­lich bzw. wirt­schaft­lich ist, ist eine exten­sive Bewei­dung die beste Form der Erhal­tung. Sie bietet sich vor allem in Steil­lagen und unweg­samem Gelände an. Einige Land­wirte, die mit dem LPV zusam­men­ar­beiten, halten Schafe, Ziegen und an­spruchs­lose Rinder- und Pferde­rassen, die in der Land­schafts­pflege einge­setzt werden. Ziegen ver­beißen auch gerne Gehölze und sind deshalb beson­ders geeignet, um bereits ver­buschte Flächen wieder­her­zu­stellen und auf Dauer offen zu halten.

Ein Beweidungskonzept, in dem Tier­art, Herden­größe, Zeit­punkt und Dauer der Bewei­dung fest­gelegt werden, gewähr­leistet eine auf das jeweilige Biotop und darin vor­kom­mende Arten abge­stimmte optimale Pflege.

Anlage von Hecken und Streuobstwiesen

Hecken, Feldgehölze und Streu­obst­wiesen sind im Ost­allgäu ein wichtiger Bestand­teil unserer Kultur­land­schaft. Sie berei­chern das Land­schafts­bild, sind aber auch wichtige Bau­steine in einem Biotop-Ver­bund­system. Sie sind Lebens­raum für zahl­reiche Insekten, Klein­säuger, Vögel und andere Klein­tiere. Außerdem wirken Hecken als Wind- und Erosions­schutz. Neu­pflan­zungen werden jeweils im Ein­ver­nehmen mit dem Eigen­tümer vom LPV geplant und durch­geführt.

Für die Pflanzung von Hecken und Feldgehölzen kommen nur gebiets­heimi­sche und stand­ort­ge­rechte Arten in Frage. Beson­derer Wert wird auf ihre Eig­nung als Vogel­schutz­gehölz und Bienen­weide gelegt. Wenn eine Hecke neu gepflanzt wird, sollte sie mindes­tens drei­reihig gepflanzt werden und außer­dem beid­seitig einen Saum beinhalten, der nur spora­disch gemäht wird. Deshalb ist für eine Hecke eine Mindest­breite von 5 - 10 m einzuplanen.

Ohne eine regelmäßige Heckenpflege nimmt der Arten- und Struk­tur­reich­tum ab; die Gehölze ver­kahlen und über­altern zuneh­mend. Daher sollten die Sträucher in regel­mäßigen Abstän­den „auf den Stock gesetzt“ und zu dicht stehende Einzel­bäume gezielt ent­nommen werden, siehe dazu auch das „Infoblatt Hecken­pflege“ des Landrats­amtes Ostallgäu. Diese Hecken­pflege­maß­nahmen, die der LPV eben­falls organi­sieren kann, können in der Regel über das Programm KULAP B49 geför­dert werden (siehe weiter unten).

Bei der Neuanlage von Streuobstwiesen achten wir darauf, dass Hoch­stämme stand­ort­geeig­neter und bewähr­ter Sorten ver­wendet werden und berück­sichtigen natür­lich auch die zukünf­tige Ver­wertung. Dabei erhalten wir ergän­zende Beratung durch die Kreis­fach­berater für Garten­kultur und Landes­pflege des Land­kreises Ost­allgäu. Das Grünland unter den Obst­bäumen sollte extensiv genutzt werden, also nicht gedüngt und nicht zu häufig gemäht werden, um eine möglichst hohe Arten­vielfalt zu erreichen.

Heckenpflege-Förderung über KULAP B49

Um Hecken langfristig zu erhalten, sollten sie alle 10 - 25 Jahre abschnitts­weise im Winter­halb­jahr zurück­geschnitten werden, damit sie nicht über­altern. Wenn Sie Inter­esse haben, Hecken­pflege­maß­nahmen auf Ihren eigenen oder kommu­nalen Grund­stücken durch­zu­führen, melden Sie sich bitte bei uns.
Der Landschaftspflegeverband Ost­allgäu ist zerti­fiziert als Konzept­ersteller für das Erneue­rungs­konzept „Hecken und Feld­gehölze“ im Rahmen des Baye­rischen Kultur­land­schafts­pro­gramms (Förder­pro­gramm KULAP B49) und kann auch selbst ent­sprechende Förder­anträge beim Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Forsten stellen. Die nächste Förder­periode für dieses Programm beginnt vor­aus­sicht­lich im Jahr 2023. Die Maß­nahme wird über Flächen­pau­schalen von 2,70 € pro qm gepflegter Hecke gefördert.

Bayerisches Klimaschutzprogramm 2050 (KLIP)

Seit 2008 engagiert sich Bayern im Rahmen des Baye­rischen Klima­schutz­pro­gramms ver­stärkt für den Klima­schutz, dazu werden ver­schie­denste Maß­nahmen geför­dert. Eine beson­dere Bedeu­tung kommt dabei der Renatu­rierung von Mooren zu, die wichtige natür­liche CO2-Speicher sind. Ent­wässe­rungs­gräben, Torf­abbau, Auf­fors­tungen oder natür­liches Auf­kommen von Fichten haben dazu geführt, dass Moore ihre Wasser­speicher- und Klima­schutz­funktion nur noch einge­schränkt erfüllen können. Zudem sind insbe­sondere Hoch­moore ein ganz beson­derer Lebens­raum mit hoch speziali­sierten Pflanzen- und Tier­arten, die nur hier vor­kommen.
Der LPV Ostallgäu unter­stützt die staat­lichen Behör­den bei der Planung, Organi­sation und Umsetzung von Klima­schutz­maß­nahmen bei der Wieder­ver­nässung von Hoch­mooren. Dabei erfolgt eine enge Zusam­men­arbeit mit der Allgäuer Moor­allianz.
Bei der Renaturierung von durch Ent­wässe­rung degra­dierten Hoch­mooren werden die vor­han­denen Ent­wässe­rungs­gräben ver­schlossen, bei größeren Gräben ist auch der Ein­bau größerer Stau­werke erfor­derlich. Damit einher geht in der Regel auch die Ent­nahme von Fichten, die in einem natur­nahen Moor nicht stand­ort­gerecht sind, und von dichtem Gehölz­auf­wuchs, da beides zu einer weiteren Aus­trock­nung und Zer­setzung des Moor­körpers beiträgt.

Sonstige Landschaftspflegemaßnahmen

Weitere Landschaftspflegeprojekte des LPV Ostallgäu sind bei­spiels­weise die öko­logi­sche Gestal­tung von Abbau­stellen wie Kies- und Lehm­gruben, die Rena­turie­rung von begra­digten Bächen, die Wieder­frei­legung ver­rohr­ter Gräben, die Ent­lan­dung und Ent­krau­tung von Klein­ge­wässern und Gräben und die natur­scho­nende Graben­räumung.
Bei der Neuanlage von Biotopen werden z.B. Klein­ge­wässer ange­legt, um Arten wie Amphi­bien und Libellen zu fördern. Lese­stein­haufen und Tot­holz­haufen, die für Amphi­bien und Reptilien inter­essant sind, können unter anderem in der Nähe von Gewäs­sern, Hecken und Streu­obst­wiesen auf­geschich­tet werden. Für Insekten, wie manche Wild­bienen­arten, werden gezielt offene Boden­stellen geschaf­fen, um ihnen wieder ein Über­leben in unserer oft sehr „au­ge­räum­ten“ Land­schaft zu ermög­lichen.