Streuobstwiesen
Streuobstwiesen als typisches Element der Kulturlandschaft sind immer eine Bereicherung des Landschaftsbildes, besonders eindrucksvoll im Frühjahr während der Blütezeit. Das Ostallgäu ist traditionell kein typisches Obstanbaugebiet, weil das Klima hier nicht ideal ist. Trotzdem findet man im Landkreis häufig kleinere Streuobstwiesen mit Hochstämmen insbesondere von Apfel, Birne und Zwetschge, in der Regel in Anbindung an Weiler und Einzelgehöfte („Obstänger“).
Mit der Aktualisierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2019 sind viele unserer Streuobstwiesen mit Hochstämmen erstmals als Biotope gesetzlich geschützt. Die Artenvielfalt ist auf typischerweise extensiv genutzten Streuobstwiesen oft besonders hoch, weil sich Gehölz- und Grünlandstrukturen hier intensiv durchdringen. Das ungedüngte Grünland unter den Bäumen wird von verschiedensten Insektenarten bevölkert. Alte Obstbäume machen die Streuobstwiesen für die Biodiversität besonders wertvoll, weil Totholz, Spalten und Höhlen Vögeln und Fledermäusen, aber auch schon einmal Siebenschläfern einen Lebensraum bieten.
Der LPV Ostallgäu plant und organisiert die Neuanlage und Ergänzung von Streuobstwiesen. Bei der Sortenauswahl werden bevorzugt regionale, alte und bewährte Sorten berücksichtigt, in enger Absprache mit der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege und dem zukünftigen Bewirtschafter. Dadurch wird gewährleistet, dass die Bäume Krankheiten und Schädlingen gut widerstehen können. Auch wird damit ein Beitrag zur Biodiversität geleistet, denn viele der alten Obstsorten sind trotz guter Verwertungseigenschaften in Vergessenheit geraten und aus unserer Kulturlandschaft verschwunden.